Wer gegen die aktuelle Maskenpflicht verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Welche Bestrafungen gab es in früherer Zeit? Statt Gefängnis gab es in Grafenwöhr sogenannte „Bärenlöcher“. Im Rathaus und im Museum gab es kleine Verliese in denen man für Stunden oder Tage seine Buße absitzen musste. Welcher Vergehen machten sich die Grafenwöhrer schuldig? Bekannt ist ein Fall, bei dem ein Mann ins Bärenloch musste, weil er das knappe Einkommen trotz Warnungen seiner Frau im Wirtshaus „unnötigerweise versoffen“ hat.
Es herrscht Maskenpflicht in Bayern, Geldstrafen warten auf Unverbesserliche, die sich nicht an die Corona-Regeln halten. Bei Strafen im Allgemeinen geht es um den Schutz der Mitmenschen oder deren Rechte. Unsoziales Handeln und Regelverstöße wurden schon immer bestraft, seit Menschen in Gruppen zusammenleben. Denn Regeln und Rücksicht sind Voraussetzungen für ein harmonisches (Zusammen-)Leben in einer Gesellschaft. Heute sind Bußgelder oder Freiheitsentzug die üblichen Strafen. Welche Ahndungen gab es früher zu befürchten? Wer durfte Recht sprechen?
In GRAFENWÖHR gab es zum einen die Stadt, deren Magistrat niedere Gerichtsbarkeit ausführen durfte. Dies schließt kleinere Vergehen wie Fluchen, Raufen, Diebstahl oder Schulden ein und der Stadtrat durfte über die Strafe entscheiden. Die höhere Gerichtsbarkeit war dem Pflegamt, heute in etwa vergleichbar mit dem Landratsamt, vorbehalten, das auch in Grafenwöhr zunächst im Schloss und dann am Marienplatz vertreten war (für Schlaumeier: daher der Name Pflegamtsgasse). Beide Urteilssprecher verfügten über ein Gefängnis, in das Missetäter zur Strafe gesperrt wurden. Diese wurden „Bärenlöcher“ genannt. Der städtische Magistrat schickte seine Verurteilten in einen kleinen Kerker im Keller des Rathauses.
Das Pflegamt nutzte einen engen lichtlosen niedrigen Kellerraum unterhalb der Steintreppe im Kastenhaus für seine Zwecke. Noch heute wird die kleine Kammer im Museum „Bärenloch“ genannt, in die Mauer eingelassene Ringe sind aber nicht mehr da. Ein Bär war allerdings nie dort eingesperrt. Die erste Wortsilbe stammt von „Bern“ einem alten Begriff für Steuer, die früher in Naturalien bezahlt wurde. Bekannter ist der Begriff „Zehent“, das einem Zehntel der Ernte entspricht und das im „Zehentkasten“, also dem „Kastenhaus“ abgeliefert werden musste. Noch heute zeugt die Architektur des Gebäudes mit seinen großen Speicherböden von seiner einstigen Bestimmung als Lagerort, vornehmlich für Getreide. In der Durchfahrt sind noch die Kerbe für den Sperrbalken und ein winziges Fenster zur Registrierung vorhanden. Nicht weit davon entfernt liegt das „Bärenloch“, in das Steuersünder kamen, die nicht zahlen konnten.
Welcher Vergehen machten sich die Grafenwöhrer sonst noch schuldig? Die Stadtratsprotokolle geben Auskunft. Schuhmacher Daniel Bauer aus der Vorstadt, wurde eine Stunde ins Bärenloch gesperrt, „weil er als ein armer Tropf 3 Tage nacheinander seinem Weib zum Trotz in die Bierhäuser gegangen und das Geld unnützer Weise versoffen hat.“ Manch Eheweib würde sich wohl heute hierbei auch gerne Unterstützung vom Stadtrat holen.
Der Wirt des Roten Rössls (heute Hotel Post) musste 3 Stunden ins Bärenloch, weil er mit betrunkenen Gästen eine Rauferei anfing. Dabei half er doch eigentlich ganz ritterlich nur seiner Frau, deren Pantoffeln die Spitzbuben versteckt hatten.
Ein Betrunkener brachte dem Stadtschreiber am Marktplatz eine Klage vor und geriet immer mehr in Rage. Die versuchte Beschwichtigung des Stadtschreibers „Haltet das Maul, …, ihr seid heute eine vollgesoffene Sau!“ trug leider nicht zur Beruhigung des Trunkenbolds bei. Vielmehr steigerte sich sein Ärger noch, so dass sein Geschrei zahlreiche Schaulustige anlockte. Der Stadtschreiber brachte diese „Respektlosigkeit vor der Obrigkeit“ vor den Magistrat und forderte eine harte Strafe. Da der arme Tropf alles bereute und kein Geld besaß wurde er drei Tage lang zu je zwei Stunden „Bärenloch“ im Rathaus verurteilt.
Die vom Rat ausgesprochenen Strafen bestanden in Geld-, Freiheits- und Ehrenstrafen. Ehrenstrafen waren das Tragen der „Schandgeige“, in die Hände und Kopf eingesperrt wurden und das Anlegen eines ”eisernen Schnabels”, besonders für geschwätzige Weiber. Damit wurde man öffentlich „vorgeführt“. Die gute alte Zeit wird oft besungen, doch mit früher möchte wohl trotzdem keiner tauschen. Obwohl? Das hämische Publikum am Grafenwöhrer Marktplatz war früher mit Sicherheit nicht so zahlreich, wie manche Follower, die einen heutzutage mit einem Shitstorm „an den Pranger stellen“. Der öffentliche Pranger am Rathaus, dessen Sockel heute noch zu sehen ist, wurde übrigens kaum verwendet. Nur ein einziger Fall einer rückfälligen Diebin ist überliefert. Ob die Bärenlöcher ihren Zweck so gut erfüllten? Oder lag es an den artigen Grafenwöhrer Bürgern?