In der heutigen Zeit macht sich keiner mehr Gedanken darüber ein Bürger einer Stadt zu sein. Man nimmt seine Rechte und Pflichten mehr oder weniger automatisch wahr. Früher war die Bürgerschaft ein erstrebenswerter Status, den nicht jeder erlangen konnte. Noch im 19. Jahrhundert waren Bürgerrechte keine Selbstverständlichkeit, wie auch Florian Göppl senior, der angesehene erste Posthalter von Grafenwöhr, leidlich feststellen musste.
Er wurde 1801 in Pressath als Sohn eines Weißgerbers geboren. 1823 heiratete er nach Grafenwöhr in den „Rösslwirt“ am Marktplatz ein, neben dem Schwarzen Adler das älteste Wirtshaus in der Stadt. Seine Frau Ursula, 14 Jahre älter, war die Witwe des Rösslwirts Färber und schenkte ihm die vier Kinder Anna Maria I + II, Anna Franziska und Ferdinand, von denen zwei Töchter jedoch im Kleinkindalter verstarben. Göppl war durch seine Einheirat aber noch lange kein Bürger von Grafenwöhr, das Bürgerrecht musste extra beantragt und genehmigt werden. Von Göppl existiert kein Bild, auf seinem Entlassschein aus dem Militärdienst von 1828 ist aber eine Beschreibung zu finden: Kinn breit, Gesicht schmal, Gesichtsfarbe gesund.
1830 erhielt die Stadt erstmals in ihrer Geschichte eine Poststation, den Zuschlag bekam die alte Gastwirtschaft „Zum weissen Rössl/Rotes Rössl“, die künftig den Namen „Gasthof zur Post“ tragen sollte. Seit jeher wurde hier Rast gemacht und unter Umständen die Pferde getauscht, weshalb sich das Wirtshaus als Anlaufpunkt für die Postkutsche, mit der früher nicht nur Briefe, sondern auch Reisende unterwegs waren, als ideale Poststation erwies. Der Wirt Florian Göppl wurde zum königlichen Posthalter ernannt und das Wirtshaus zur königlich bayerischen Postexpedition mit Poststall. Der Postexpeditor und Tafernwirt genoss hohes Ansehen und wurde 1844 als Landrat der Oberpfalz gewählt, was heutzutage einem Bezirksrat entspricht. In den Akten des Stadtarchivs von Grafenwöhr hat er um 1850 als Gemeindevorsteher/Bürgermeister Dokumente signiert. Seine Funktion als Bürgermeister ist jedoch nicht hinreichend belegt, zudem besaß er noch kein Bürgerrecht. Grafenwöhr verlor mangels Nachfrage 1849 die Poststelle. Erst 1860 wurde sie reinstalliert und Florian Göppl erhielt einen neuen Dienstvertrag als Posthalter. Bürger der Stadt war er aber immer noch nicht. Ein Jahr später sollte dies zum Problem werden. Der sechzigjährige Witwer wollte in zweiter Ehe die 23 Jahre jüngere Kunigunde Hauer aus Dornbach (im heutigen Truppenübungsplatz) heiraten. Er baute am Fuße des Annabergs ein Haus für seine neue Familie, das Anwesen des Rösslwirts hatte er an seine Kinder aus erster Ehe überschrieben. Göppl lebte in gutem Auskommen von 60 Tagwerk Grund, Einnahmen seiner Essigfabrik und Branntweinbrennerei, von ihm auf Lebenszeit zustehenden Nutz des Rößlwirts und von einem Eisensteinbergwerk in Auerbach. Alle Voraussetzungen für eine Heirat waren vorhanden, ein Wohnhaus, ein geregeltes Einkommen, alle Zeugnisse inklusive, nur das Bürgerrecht zur Ansässigmachung fehlte ihm, ohne das eine Verehelichung nicht möglich war. Göppl, seit 1823 durch Einheirat in den Rößlwirt in Grafenwöhr wohnhaft, schuf einen Präzedenzfall. Die Stadtverwaltung verfügte eine Befragung und Abstimmung der gesamten Gemeindemitglieder. Die 142 Stimmberechtigten, die das Bürgerrecht innehatten, versammelten sich und Göppl verlor die Abstimmung mit 29 Jastimmen und 83 Neinstimmen. Die Gründe hierfür konnte keiner nachvollziehen. Das königliche Amtsgericht Eschenbach jedoch kippte den Beschluss der Bürger und Göppl durfte 1861 endlich ein zweites Mal heiraten. Aus der zweiten Ehe gingen drei Kinder hervor, unter anderem Florian Göppl junior, der ihm als Postexpeditor und Rösslwirt folgte und später die Grafenwöhrer Brauerei gründete. In der Stadtchronik von Grafenwöhr von 2011 und der Postgeschichte in den Museumsakten ist ein dritter Florian Göppl als Enkel und Postexpeditor genannt. Nachforschungen haben gezeigt, dass es diesen nie gegeben hat. Göppl heiratete erstmals in jungen Jahren eine ältere Frau, das zweite Mal im Rentenalter eine erheblich jüngere Frau. Seine Kinder sind rund 30 Jahre auseinander. Die standesamtlichen Unterlagen belegen, dass es nur Florian Göppl senior und junior gegeben hat, immerhin mit 61 Jahren Altersunterschied. Am 19.2. 1882 verstarb Göppl senior im gesegneten Alter von 81 Jahren, Sohn Florian, 20 Jahre alt, heiratete im selben Jahr und übernahm 1882 auch die Postexpedition und den Gasthof zur Post. Sein Werdegang ist vorbildlich, er war ein Tausendsassa und Visionär, der sich in all seinem Wirken für Grafenwöhr eingesetzt hat. Doch davon mehr im nächsten G’schichterl.