Von den Lebensumständen der Frauen im Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, ist wenig bekannt. Vielfach ist man auf das angewiesen, was Frauen in Briefen oder Tagebüchern selbst über ihre Situationen berichteten. Solche Quellen beschränken sich jedoch fast ausschließlich auf das Bürgertum. Aussagen über das Leben der bäuerlichen Unterschicht, wie sie die Oberpfalz prägte, lassen sich kaum finden.
Vom Weib zur Frau
Ist der Ausdruck „Weib“ heutzutage verpönt und geht einher mit einer geringen Wertschätzung, war dies in früheren Jahrhunderten die gängige Bezeichnung für Frauen. Die Menschheit war bayerisch gesprochen in „Mannerleit“ und „Weiberleit“ eingeteilt. Üblich waren auch die Begriffe „Eheweib“, „Wei`“ oder „Weibspersonen“. In ländlichen Gegenden, wie Grafenwöhr, konnte der Titel „Frau“ nur erlangt werden, wenn man mit einem Bürgermeister oder Stadtrat verheiratet war. Üblich war es auch, dass Frauennamen damals mit der Endsilbe „in“ ergänzt wurden. Da war von „der Oberndorferin“ oder „der Haimerlin“ die Rede. Heute spricht man noch immer von „d`Oberndorfere“ oder „d`Heimerle“. Manche Gewohnheiten haben sich im Sprachgebrauch fest verankert. Ebenso werden die Begriffe wie „Weiberabend“ oder „Weiberfasching“ immer noch verwendet. Aber Vorsicht liebe Männer, diese Ausdrücke sind nur Frauen vorbehalten!
Prügelnde Ehemänner in Grafenwöhr nicht erwünscht
Frauen lebten in einer von Männern dominierten Gesellschaft abgedrängt in den Bereich ihres Haushalts und hatten kaum Rechte. Mädchen und junge Frauen standen unter der Vormundschaft des Vaters, nach der Heirat übernahm dies der Ehemann. „Bevormundung“ wird vom althochdeutschen Wort „munt“ abgeleitet und bedeutet „Schutz“. Der Mann sollte der Frau in allen Rechts- und Geldgeschäften Schutz bieten. Leider war es oftmals so, dass die Ehefrauen ihren Männern schutzlos ausgeliefert waren. Auch wenn in amtlichen Akten wenig über die Lebenssituationen des weiblichen Geschlechts zu finden ist, verhält es sich in einem Fall in Grafenwöhr anders. Anscheinend waren die Beteiligten über das Verhalten eines prügelnden Ehemannes so entsetzt, dass diese Geschichte in den Archiven erhalten blieb. Die Toleranz prügelnder Männer gegenüber war in Grafenwöhr nicht unendlich. In den Jahren 1770 und 1772 wurde ein Grafenwöhrer Bürger mehrmals vor den Stadtrat zitiert, weil er immer wieder seine Frau verprügelte, ebenso seine Schwiegermutter und eine Nachbarin. Unbelehrbar wurde er einige Stunden „in den Stock geschlagen“ oder landete im Kellerverließ, dem sogenannten Bärenloch, später kamen noch einige Geldstrafen dazu.
Frau verlässt wegen Hebamme Grafenwöhr
Nicht nur ihren Männern waren die Frauen damals schutzlos ausgeliefert. Die Zahl der Geburten war früher sehr viel höher als heute. Acht bis zwölf Geburten pro Frau waren der Normalfall. Trotz der hohen Geburtenrate lag die Anzahl der in der Familie aufwachsenden Kinder erheblich niedriger. Der Kindstod war ein ständiger Gast in den Familien. Geburten waren auch für die Mütter eine große gesundheitliche Bedrohung. Durch die schlechte Gesundheitsversorgung auf dem Land konnte man sich Ärzte und Hebammen nicht aussuchen. Meist gab es nicht mal einen Arzt und die Familien gingen zum ortsansässigen Bader oder vertrauten auf die Selbstmedikation. 1784 hatte eine Hebamme eine Kindsmutter dermaßen geschunden, dass diese sich zu einer gerichtlichen Anklage veranlasst sah. Durch die vorzeitige Herbeiführung der Geburt, konnte der zu Hilfe geholte Bader nur noch ein totes Kind zur Welt bringen. Bei einer anderen Geburt hatte dieselbe Hebamme ebenfalls versucht, das Kind vorzeitig zu holen. Die Geburt muss so dramatisch abgelaufen sein, dass die gequälte Frau Grafenwöhr lieber verließ, als hier nochmals ein Kind zur Welt zu bringen. Die beiden Fälle zeigen, dass man in mancher Hinsicht der „guten alten Zeit“ nicht nachtrauern braucht.
Rechte und Erwerbsleben
Frauen dürfen in unserem Land heute frei wählen welchen Beruf sie erlernen möchten und Deutschland hat sogar eine Kanzlerin! Früher war die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des weiblichen Geschlechts eingeschränkt. Der Abschluss wichtiger Geschäfte oder das Betreiben eines eigenen Handels ohne Zustimmung des Mannes war verboten. Wichtige Haus- und Grundgeschäfte konnte der Mann ohne Rücksprache mit seiner Frau tätigen. Wenn allerdings der Mann im betrunkenen Zustand einen Handel abgeschlossen hatte und dieser ohne Wissen der Hausfrau zustande kam, war dieser ungültig. Zumindest ein kleiner Schutz für die Familie bei unsinnigen Wirtshausgeschäften. Dass Frauen allein für den Haushalt und die Arbeit auf dem Hof bestimmt waren, war sogar von der Obrigkeit und den Zunftordnungen geregelt. Das Erlernen eines Berufs war ihnen verwehrt. Waren sie unverheiratet, blieb in der Regel die Wahl zwischen einem Leben als Magd oder Klosterschwester. Unverheiratete Frauen mit Kind landeten meist im Armenhaus.
Das Lehrerinnenzölibat
Dank der verbesserten Mädchenausbildung fanden sich Ende des 19. Jahrhunderts vermehrt Frauen, die sich für den Lehrerinnenberuf entschieden. Hatte sich eine Frau für diesen Beruf entschieden, sah sie sich mit der sogenannten „Zölibatsklausel“ konfrontiert. Der Staat forderte von seinen Lehrerinnen die Ehelosigkeit. Wollten sie heiraten, waren sie gezwungen, den Schuldienst zu verlassen. Das Eheverbot wurde mancherorts erst nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehoben.
Grafenwöhr seiner Zeit voraus
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Grafenwöhr schon über hundert Jahre ein Thema. Mit Eröffnung des Truppenübungsplatzes 1910 gab es so viele Arbeitsplätze, dass auch Frauen sich im „Lager“ Arbeit suchten. Damit beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen konnten, wurde bereits vor dem Ersten Weltkrieg der Ruf nach einer „Kinderbewahranstalt“ laut. Tatsächlich hat man 1929 zu diesem Zweck das Theresienheim in der Alten Amberger Straße eröffnet. Grafenwöhr war hier seiner Zeit voraus und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde damals bereits zu einer Selbstverständlichkeit. Heute sind Frauen in Vereinen und Politik stark vertreten. Grafenwöhr kann sogar mit einer zweiten und dritten Bürgermeisterin aufwarten.